Verstorbene haben Anspruch auf bezahlten Urlaub

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Hat ein Arbeitnehmer zum Zeitpunkt seines Todes noch Urlaubsansprüche, haben die Angehörigen Anspruch auf Abgeltung des Urlaubs

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 12.06.2014 (Az. C -118/13) die Rechte von Arbeitnehmern beziehungsweise von deren Hinterbliebenen gestärkt. Der Anspruch auf Urlaub und dessen Abgeltung verfällt nicht mit dem Tod des Arbeitnehmers. Die Erben können sich den Urlaub auszahlen lassen.

Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gingen Urlaubsansprüche mit dem Tod des Arbeitnehmers unter und wandelten sich nicht in einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung um. Aus diesem Grund konnte ein Urlaubsanspruch nicht vererbt werden. Diese Auffassung hat das Bundesarbeitsgericht noch im März 2013 vertreten (Az. 9 AZR 532/11).

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